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AGB`s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Alpha Baudienstleistungen GmbH

Stand 07.07.2024

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Alpha Baudienstleistungen GmbH und unseren Kunden in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als das Unternehmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Angebote des Unternehmens sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn das Unternehmen dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweise auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen sich das Unternehmen Eigentums- und Urheberrechte vorbehält.

2.2 Die Bestellung der Dienstleistung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist das Unternehmen berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang beim Unternehmen anzunehmen.

2.3 Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Erbringung der Dienstleistung erklärt werden.

3. Leistungsumfang

3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, den Leistungsbeschreibungen und etwaigen besonderen Vereinbarungen.

3.2 Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

4.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Preis innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

4.3 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Unternehmen anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht

5. Leistungszeit und -verzögerung

5.1 Die Einhaltung von Leistungsfristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus.

5.2 Gerät das Unternehmen mit der Leistung in Verzug, so kann der Kunde – sofern er nachweisen kann, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist – eine pauschale Verzugsentschädigung von 0,5 % des Preises für die Leistungen, mit deren Erbringung das Unternehmen in Verzug ist, für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Vertragspreises der betroffenen Leistungen verlangen.

6. Haftung

6.1 Das Unternehmen haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet das Unternehmen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

6.2 Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Unternehmens der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

6.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

7. Abnahme

7.1 Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachten Leistungen abzunehmen, sofern diese nicht wesentliche Mängel aufweisen.

7.2 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Leistungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der schriftlichen Mitteilung über die Fertigstellung abnimmt oder die Abnahme verweigert, ohne wesentliche Mängel geltend zu machen.

8. Gewährleistung

8.1 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist.

8.2 Bei Mängeln der Leistung ist das Unternehmen nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer mangelfreien Leistung berechtigt und verpflichtet.

8.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

9.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Unternehmens, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

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